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Einladung zum ASKÖ-Wien Landestag (ordentliche Generalversammlung)
Ergeht an die Delegierten des Vorstandes, des Sporthauptausschusses, des Sportausschusses, der Landeskontrolle und der Mitgliedsvereine.
An
Athletico Wuzzeln
Delegiertennummer: 94
Bitte haltet eure Delegiertennummer bei der Registrierung bereit!
Liebe SportfreundInnen,
wir dürfen euch hiermit zum ASKÖ Wien-Landestag (ordentliche Generalversammlung) einladen.
Dienstag, 13. März 2018 um 18.30 Uhr,
ASKÖ Ballsportzentrum Bernoullistraße
Bernoullistrasse 6-8
1220 Wien
Die Tagesordnung wird wie folgt vorgeschlagen:
- Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstands
- Bericht der Kontrolle
- Wahlen
- Statutenänderung 1)
- Anträge an den Landestag 2)
- Ehrungen
- Allfälliges
Im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Registrierung ersuchen wir um zeitgerechtes Erscheinen vor dem offiziellen Beginn. Zu dieser Zeit ist für Erfrischungen und Verköstigung gesorgt.
Wir freuen uns, euch bei unserem Landestag begrüßen zu können!
Mit sportlichen Grüßen
Johann Schweiger
Präsident
Mag. Peter Korecky
Vizepräsident Verbände und Institutionen
1) Die beabsichtigten Statutenänderungen werden zeitgerecht übermittelt.
2) Anträge müssen mindestens 2 Wochen vorher schriftlich and den Vorstand bzw. das Verbandsbüro übermittelt werden.
Informationen zum Stimmrecht und Anträgen
Das Stimmrecht für Mitgliedsvereine kann nur bei einbezahltem Mitgliedsbeitrag des Jahres 2018 wahrgenommen werden.
Auszug aus den Statuten
8. Landestag
(7) Die Aufgaben des Landestages sind:
f) Beschlussfassung über rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vorher, schriftlich beim Vorstand bzw. an die Adresse der Verbandsbüros eingereichte Anträge der ordentlichen Mitglieder
16. Wahlen und Stimmrecht
(1) Wahlen sind geheim und mittels Stimmzettel durchzuführen.
(2) Die Stimmberechtigung der ordentlichen Mitglieder am Landestag ist an die fristgerechte Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gemäß §17 gebunden.
(3) Das Stimmrecht in den Gremien des ASKÖ – LV Wien ist von den gewählten Personen auszuüben. Im Verhinderungsfalle ist es an die gewählten Stellvertreterinnen oder Stellvertreter übertragbar. Andere Übertragungen sind nicht zulässig.
(4) Bei Stimmengleichheit in einem Gremium entscheidet die Stimme der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden.
(5) Bei Abstimmungen in den Gremien des Landesverbands kann pro Teilnehmerin oder pro Teilnehmer nur ein Stimmrecht ausgeübt werden. Auch wenn eine Funktionärin oder ein Funktionär Mitglied mehrerer Gremien ist, hat sie bzw. er nur eine Stimme.
17. Mitgliedsbeitrag
(1) Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder haben bis zum 31. 3. des Kalenderjahres den vom Landestag festgelegten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
(2) Dessen fristgerechte Entrichtung im laufenden Kalenderjahr ist die Voraussetzung der Stimmberechtigung der ordentlichen Mitglieder am Landestag (siehe §16 Abs. (2)).
Fällt die Notwendigkeit der Stimmberechtigung in die Zahlungsfrist des Mitgliedsbeitrages (etwa bei einem Landestag, der in den ersten drei Monaten eines Kalenderjahres stattfindet) ist dieser zur Wahrung der Stimmberechtigung jedenfalls am Tag der entsprechenden Sitzung zu entrichten und dies durch das Mitglied nachzuweisen. Dies kann auch im Rahmen des Landestages erfolgen
ASKÖ LV Wien
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